AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hebamme Katja Türr

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme (Katja Türr) und der Leistungsempfängerin.

2. Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme Katja Türr und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.

3. Hebammenbetreuung

- Die Buchung einer Wahlleistung beinhaltet nicht automatisch die Hebammenbegleitung in Schwangerschaft/Wochenbett durch mich.

- Eine Betruungsanfrage muss über das Fomular gestellt werden. Je nach Kapazität kann ich die Betreuung übernehmen. Hierzu wird ein gesonderter Behandlungsvertrag geschlossen.

- E-Mail: alle Angaben aus der E-Mail werden gespeichert. Ich werde diese Daten ohne deine Einwilligung nur zur Bearbeitung deiner Anfragen bzw. im Einzelfall zur Abwicklung eines eventuell geschlossenen Vertrages benutzen. Die Daten werden ohne deine Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Anfragen könnten von einem automatischen Dienst zur Spam-Erkennung untersuchtwerden. Ich weise darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. gleiches gilt für den Kontakt per Telefon oder SMS.

4. Umfang der Leistungen

(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des
Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde.

(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes ,in dem die Leistung erbracht wird. (1)

(3) Nicht Gegenstand der Leistungrn der Hebamme sind die Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzu gezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.

(4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin agbesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vegütung der Leistungsempfängerin privat in Rechnung.

 

5. Als Wahleistungen können vereinbart werden:

a)Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und übber die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen agbeschlossen wurde, z.B

  • Laboruntersuchungen (Tarife Synlab Labor)
  • Akupunktur  15 Euro
  • Low Lasertherapie wunder Brustwarzen 12,50 Euro (ab 5 mal Laserbehandlung 10,00 Euro)
  • Fussreflexzonentherapie (nach Hanne Marquard)- Schwangere 35 Euro -  Babys 12 Euro
  • Kinesio Taping 15,00 Euro 

b) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlichen Versicherten über die obergrenze desVertrages üder die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hiausgehen z.B.

  • mehr als 12 Beratungen in der Schwangerschaft
  • mehr als 16 Kontakte (persönlich oder telefonisch) zwischen dem 11.Tag nach der Geburt und zwölf Wochen nach der Geburt
  • Wegegeld bei einer Inanspruchnahme der Hebamme über die Entfernung hinaus, die von der leistungspflichtigen Krankenkasse vergütet wird.

Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.

6. Abrechnung des Entgelts

(1) Bei gestzlich Versichrten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gestzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahler zur Zahlung verpflichtet.

(2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts Leistungen, die im Rahmen von Schwangeschaft und Mutterschaft in Anspruch genommem werden schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der Hebamme nach Nr.3 diser AVB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.

(3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme nach dieser AGB verpflichtet.

Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordung des Bundeslandes der Leistungserbringung. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.

(4) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,-Euro berechnet werden.

(5) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

7. Sonstiges

Im Rahmen dieses Vertrages werden Daten über Person, sozialen Status sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten erhoben, gespeichert, geändert bzw. gelöscht und im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechlichen Reglungen an Dritte (z.B. Kostenträger, Steuerberater) übermittelt.

Weitere Daten werden zum Zwecke der Begleituntersuchung, Dokumentation und Auswertung verwendet, mit der Einschränkung, dass die Privatspähre der Leistungsempfängerin vor der Öffentlichkeit geschütz wird. Ich unterliege der Schweigepflicht und beachte die Bestimmungen des Datenschutzes. Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/einer Klinikeinweisung stelle ich der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Mit dem Abschluß dieses Vertrages erklärt sich die Leistungsempfängerin mit Verwendung ihere Daten zu diesen Zwecken einverstanden. Die Weitergabe aller medizinschen Befunde und Daten in Zeiten von Vertretungen an die vertretende Hebamme stimmt sie ausdrücklich zu und entbindet mich zu diesem Zweck von ihrer Schweigepflicht.